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BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 8.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Entscheidung über die Kostentragung in einem Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Brandenburg, 08.05.2003 - 4 BN 15.03
- BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 8.03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG
Auszug aus BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 8.03
Der Senat hat jedenfalls Zweifel, ob die Bekanntmachung in der Beilage zum Amtsblatt statt im Amtsblatt selbst die Möglichkeit, von dem streitigen Regionalplan verlässlich Kenntnis zu erhalten, in unzumutbarer Weise (vgl. BVerfGE 65, 283 ) erschwert. - BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision
Auszug aus BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 8.03
Zweifelhaft kann ferner sein, ob es das Interesse der Normerhaltung, das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts generell als bedeutsam für die Auslegung von Normen angesehen wird (z.B. BVerfGE 49, 148 ; 69, 1 ; vgl. auch BVerwGE 94, 352 ) und das beispielsweise im Baugesetzbuch zur Einfügung von Vorschriften zur "Planerhaltung" (§§ 214 ff. BauGB) geführt hat, hinreichend beachtet hat. - BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83
Kriegsdienstverweigerung II
Auszug aus BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 8.03
Zweifelhaft kann ferner sein, ob es das Interesse der Normerhaltung, das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts generell als bedeutsam für die Auslegung von Normen angesehen wird (z.B. BVerfGE 49, 148 ; 69, 1 ; vgl. auch BVerwGE 94, 352 ) und das beispielsweise im Baugesetzbuch zur Einfügung von Vorschriften zur "Planerhaltung" (§§ 214 ff. BauGB) geführt hat, hinreichend beachtet hat. - BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus - …
Auszug aus BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 8.03
Zweifelhaft kann ferner sein, ob es das Interesse der Normerhaltung, das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts generell als bedeutsam für die Auslegung von Normen angesehen wird (z.B. BVerfGE 49, 148 ; 69, 1 ; vgl. auch BVerwGE 94, 352 ) und das beispielsweise im Baugesetzbuch zur Einfügung von Vorschriften zur "Planerhaltung" (§§ 214 ff. BauGB) geführt hat, hinreichend beachtet hat. - BVerwG, 22.04.1994 - 9 C 456.93
Berufung - Rücknahme - Einwilligung - Erledigung - Hauptsache - …
Auszug aus BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 8.03
In entsprechender Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO ist nur noch über die Kosten des Revisionsverfahrens zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1994 BVerwG 9 C 456.93 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 106, m.w.N.).
- BVerwG, 09.03.2004 - 4 BN 72.03
Wirksamkeit der Verkündung des Landesentwicklungsplans - Ermächtigung für eine …
Diese Möglichkeit darf nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 11. September 2003 - BVerwG 4 CN 8.03 -). - BVerwG, 08.05.2003 - 4 BN 15.03
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Sich aus dem …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 CN 8.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.